Teilhabe/Förderung

Grafschafter Jobcenter unterstützt sportliche Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Im Frühjahr 2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) durch den Bund beschlossen, um Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre die Möglichkeit zu geben, an Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen zu können, die dies bislang aus finanziellen Gründen nicht konnten.

Unterstüzt werden Kinder und Jugendliche in der Grafschaft Bentheim, deren Eltern SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Kindergeldzuschlag, Wohngeld beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Diese Unterstützung wird als Bildungs- und Teilhabepaket bezeichnet.

Dieses Teilhabepaket beinhaltet u. a. dass Mitgliedsbeiträge für Kultur, Sport und Freizeit vom Jobcenter übernommen werden und eine ungetrübte Teilnahme Ihres Kindes z. B. im Sportverein gewährleistet wird. Das Argument „Das können wir uns leider nicht leisten.“ ist somit wirkungslos.

Jedes berechtigte Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag die Möglichkeit, monatlich im Wert von 10,00 Euro in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit mitzumachen. Damit kann z. B. auch die Mitgliedschaft im Kampfsportverein Nordhorn e. V. bezahlt werden.

Die Leistungen werden auf Antrag mit dem entsprechenden Anbieter abgerechnet.

Bitte informieren Sie sich auch bei der Stadt Nordhorn. ► Hier finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten.

Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie für die Dauer des Bewilligungszeitraums einen Gutschein. Diesen Gutschein können Sie bei einem Anbieter (z. B. Sportverein) abgeben. Der Verein rechnet dann mit dem Jobcenter ab.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern mit uns unter der Telefon-Nr. 0176-200 159 52 in Verbindung setzen.